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Bereits
1880 wurde der Chor gegründet. 1892 trat er dem
Cäcilienverband Deutschfreiburg bei. Bis 1974 war das
Singen im Chor den Männern vorbehalten.
Heute tritt der Verein vorwiegend als Gemischter
Chor, ab und zu aber auch als Männer- oder Frauenchor
auf.
Der Männerchor kommt zum Beispiel an der Kilbi zum
Zug, der Frauenchor am 8. Dezember (Maria Empfängnis).
Sonn- und Feiertage, Beerdigungsgottesdienste,
Dreissigsten und besondere Festtage
werden gesanglich mitgestaltet. Durchschnittlich singt
der Chor 20 Mal im Jahr in der Kirche. Daneben
engagiert er sich aber auch im weltlichen Bereich. Der
Chor nahm bereits mehrmals erfolgreich an
internationalen Gesangswettbewerben teil (Wien 1990,
Verona 1994, Prag 1998).
Auch wagt er sich immer wieder, gemeinsam mit
auswärtigen Chören, an die Aufführung grösserer Werke
mit Solisten und Orchestern. So war zum Beispiel die
Aufführung der Spatzenmesse von Wolfgang Amadeus Mozart
zusammen mit dem Kirchenchor Bruder Klaus Oberwil (ZG)
im November 2000 ein unvergessliches Erlebnis. Mit
geistlichen und weltlichen Konzerten tritt der Gemischte
Chor Heitenried an die Öffentlichkeit. Im April/Mai 2003
hat er zusammen mit dem Kirchenchor Oberwil das "Te Deum" von Antonin Reicha aufgeführt.
Der Chor öffnet sich auch immer wieder für besondere
Projekte und lädt Männer und Frauen zum Mitsingen ein:
zum Beispiel "Adventskonzert", "Offenes Maisingen" und
andere mehr....
Der Chor, der unter der musikalischen Leitung von
Simone Cotting-Oberson steht, zählt zurzeit 44 Mitglieder,
30
Frauen und 14 Männer.

Foto Mai 2005
Sängerinnen und Sänger
Präsidentin
Thekla Suter
Dirigentin
Simone Cotting-Oberson
Sopran
Angela Aebischer, Rosmarie Auderset, Karin Bovigny,
Margrit Bürgisser, Charlotte Egger, Anita Fasel,
Nelly Grossrieder, Anneliese Rudaz,
Patricia Schafer, Ruth Steiger, Thekla Suter, Rosmarie Vonlanthen, Bernadette Werro
Alt
Hedy Ackermann, Marie-Therese
Ackermann, Josy Aebischer, Marie Aebischer, Annelise
Andrey, Marie Fasel,
Martha Jungo, Brigitte Lehmann, Judith Lehmann, Agnes
Schaller, Marie-Therese
Schaller, Carmen Stucki, Mirjam Sturny, Anne-Marie Wider
Tenor
Anton Andrey, Bruno Hayoz, Paul
Reitze, Moritz Schafer, Armin Sturny, Paul Sturny,
Hermann Wohlhauser
Bass
Josef Ackermann, German Aebischer, Eduard Jungo,
Hermann Perler, Marius Portmann,
Pius Schaller, Marius Sturny, Martin Zahno
Welche Art Musik ich in meiner
Freizeit höre?
Simone Cotting, Dirigentin
Als Hintergrundmusik höre ich fast ausschliesslich
klassische Instrumentalmusik. Aus diesem Grund ist
öfters das Radio auf Swiss Classic oder Bayern Klassik
eingeschaltet. Vokale Musik aus dem Barrock liebe ich
auch. Diese Art von Musik läuft jedoch nur, wenn ich
aufmerksam zuhören mag. Beim Kochen, Putzen usw. kann
aber auch mal Musik aus irgend einer Musikstilrichtung
laufen. Hauptsache, die Musik ist rhythmisch und
beschwingt. Tangomusik finde ich etwas vom Schönsten.
Während dem Haushalten wird die Lautstärke aufgedreht,
damit ich etwas von der Wirkung mitbekomme. Manchmal
singe ich sogar mit. Vielleicht nicht immer schön, dafür
mit Spass.
Margrit Bürgisser
Die Musik, die ich in der Freizeit und bei der
Haushaltarbeit höre, zum Beispiel beim Bügeln, Putzen
usw. sind Deutsche Schlager.
Myriam Sturny
Am liebsten höre ich ein buntes Gemisch von Schlager,
Volk-, Rockmusik bis zu Evergreens. Kommt ganz auf die
Stimmung an. Mal sentimental, mal fetzig und urchig.
Paul Sturny
Ich bin ein ziemlich grosser Freund von Volkstümlicher
Musik und auch Jodellieder. Ich höre auch gerne Musik
aus früheren Zeiten, 70er-80er-90er Jahre
(Unterhaltungsmusik).
Carmen Stucki
Bei der Arbeit höre ich viel klassische Musik. In der
Freizeit vor allem Hip-Hop oder Pop. Während dem Lernen
höre ich Klassik oder etwas Rühriges z.B. Baladen von
Celine Dion oder Melissa.
Karin Bovigny-Ackermann
Ich liebe die Abwechslung und höre Musik aus den
verschiedensten Sparten: von Pop, Rock über Schlager,
Musica bis zur Oper. Das hängt von der Stimmung ab.
Patricia Schafer
Die Vielfalt der Musik ist ja riesengross. Somit kann
ich je nach Beschäftigung die dazu passende Musik
auswählen. Das geht über Schlager, Volkstümlich, Pop,
Rock bis zur klassischen Musik.
Martin Zahno
Je nach dem einmal Klassik, ein andermal Volkstümlich.
Rosemarie Auderset
Ich liebe alle Arten von Musik, ausser Räpp.
Bernadette Werro
Eine Lieblingsmusik habe ich eigentlich nicht. Ich höre
von Volkstümlich über Schlager, Pop, Klassik und Jazz
fast alles. Mich fasziniert an der Musik die
Vielfältigkeit, die verschiedenen Tonfolgen, Akkorde und
Rhythmen.
Judith Lehmann
In der Freizeit höre ich am liebsten schöne, ruhige
Balladen. Sanfter Pop, Rock, bestenfalls noch mit gutem
Text entsprechen mir. Hin und wieder komme ich auch mit
klassischer Musik in Berührung. Selber klassische Musik,
vor allem Opern, zu singen gefällt mir gut. Hauptsache
beim Singen in Einklang kommen mit Körper und Geist.
Angela Aebischer
Ich lebe in einer Welt mit verschiedenen
Musikrichtungen. Gerne höre ich Schlager und englische
Evergreens, aber auch klassische Musik gehört zu meinem
Musikrepertoire. In meiner Familie werden auch
Countrysongs und Mundartlieder gehört, die mir sehr gut
gefallen. Für mich ist Musik sehr vielseitig und ich
kann mir ein Leben ohne Musik gar nicht vorstellen.
Thekla Suter, Präsidentin
In meiner Massage-Praxis höre ich ruhige, entspannte
Musik. Besonders jene von Arnd Stein Stuart Jones und
The Spirit of Indianes. In der Freizeit liebe ich
deutsche Schlager aber auch sehr gerne Panflöte, Wiener-
und Griechische Musik.
Marius Sturny
Je nach Stimmung. Bei der Arbeit beschwingte Musik von
Volkstümlich bis Schlager. In der Freizeit darf es auch
etwas besinnliches sein, von Chormusik bis Ivan Rebroff.
Agnes Schaller
Ich höre gerne Musik und liebe es mitzusingen. Die Musik
kommt aus den unterschiedlichsten Sparten, sei es
Schlager, Pop, Rock, Operette und Folklore aus
verschiedenen Ländern.
Statuten des Gemischten Chores Heitenried
I.
Name, Sitz, Zweck
Art. 1, Name
Unter dem Namen
„Gemischter Chor Heitenried“ besteht in der Pfarrei
Heitenried ein Verein gemäss Art. 60 ff des ZGB.
Art. 2, Sitz
Sitz des
Vereins ist Heitenried.
Art. 3, Zweck
Zweck
des Gemischten Chores gemäss den Verbandsstatuten ist
1.
Pflege
und Förderung der Kirchenmusik.
2.
Pflege
des weltlichen Chorgesanges.
3.
Pflege
der Kameradschaft unter den Mitgliedern.
II. Verbandszugehörigkeit
Art. 4, Zugehörigkeit
Der
Gemischte Chor ist Mitglied des Cäcilienverbandes
Deutschfreiburg. Er kann auf Beschluss der
Generalversammlung auch anderen Verbänden beitreten.
III. Mitgliedschaft
Art. 5, Mitglieder
Der
Gemischte Chor besteht aus Aktiv- und Ehrenmitgliedern.
Art. 6, Aktivmitglieder
Aktivmitglied kann jede Person werden, die ihren Beitrag
an den kirchlichen und weltlichen Aufgaben des
Gemischten Chores leisten möchte. Für die Aufnahme eines
Mitgliedes ist die Generalversammlung zuständig.
Die
Mitglieder sind verpflichtet, sich an die Beschlüsse der
Generalversammlung und des Vorstandes zu halten. Sie
setzen sich mit persönlichem Einsatz ein, die
gemeinsamen Chorziele zu erreichen und sind
aufgefordert, die Gesangsproben, Auftritte und Anlässe
regelmässig zu besuchen.
Art. 7, Ehrenmitglieder
Ehrenmitglied kann werden auf Vorschlag des Vorstandes
und mit 2/3 der Stimmen der an der Generalversammlung
anwesenden Stimmberechtigten:
Art. 8, Ausschluss
Aus dem
Chor wird auf Antrag des Vorstandes nach vorangegangenem
Gespräch ausgeschlossen:
§
Wer gegen die Interessen des Chores
handelt. Für den Ausschluss eines Mitgliedes ist die 2/3
Mehrheit der Generalversammlung erforderlich.
Art. 9, Urlaub
Mitglieder, denen
über eine bestimmte Zeit ein Probenbesuch nicht mehr
möglich ist, erhalten einen zeitlich begrenzten Urlaub
mit Befreiung von den Pflichten des Chores ohne Verlust
der Rechte:
§
bei Krankheit
§
bei Mutterschaft
§
bei obligatorischem Militärdienst
§
bei beruflichen Verpflichtungen
(Weiterbildung, Studium)
§
bei Auslandaufenthalt
Beträgt die
Dispenz eines Mitgliedes mehr als zwölf
aufeinanderfolgende Monate, wird die Absenzzeit bei
einer Ehrung (vergl. Art. 20) in Abzug gebracht.
IV. Organe
Art. 10, Organe
Die
Organe des Chores sind:
1.
Die
Generalversammlung
2.
Der
Vorstand
3.
Die
Rechnungsrevisoren
4.
Die
Musikkommission
Art. 11, Ordentliche
Generalversammlung
Die
ordentliche Generalversammlung findet jährlich einmal,
in der Regel in den ersten drei Monaten des
Kalenderjahres, statt. Die Einladung erfolgt schriftlich
mindestens 10 Tage vor Versammlungsdatum.
Sie
behandelt folgende Geschäfte:
1.
Protokoll der letzten Versammlung
2.
Jahresbericht des/der Präsidenten/Präsidentin
3.
Jahresbericht des/der Dirigenten/Dirigentin
4.
Jahresrechnung mit Revisorenbericht
5.
a) Wahl
des/der Präsidenten/Präsidentin
b) der übrigen
Vorstandsmitglieder
c) der Rechnungsrevisoren
d) der Musikkommission
e) des Fähnrichs und
seines Stellvertreters
6.
Aufnahme
und Mutationen von Aktivmitgliedern
7.
Ernennung von Ehrenmitgliedern
8.
Statutenänderungen
9.
Verschiedenes
Das
Vereinsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein.
Die
Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn sie
statutengemäss einberufen worden ist. Sie entscheidet
durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder.
(Auflösung des Vereins siehe Art. 26.)
Art. 12, Ausserordentliche
Generalversammlung
Der
Vorstand oder 1/5 der Aktivmitglieder können jederzeit
eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen,
bzw. deren Einberufung verlangen.
Die
ausserordentliche Generalversammlung ist beschlussfähig,
wenn mindestens die Hälfte der stimmfähigen Mitglieder
anwesend ist.
Art. 13, Vorstand
Der
Vorstand wird auf drei (3) Jahre gewählt. Er besteht aus
folgenden Mitgliedern:
1.
Präsident/Präsidentin
2.
Vizepräsident/Vizepräsidentin
3.
Präses (ortsverantwortlicher
Seelsorger)
4.
Dirigent/Dirigentin
5.
Sekretär/Sekretärin
6.
Kassier/Kassiererin
7.
Drei
weitere Mitglieder
Die
Vorstandsmitglieder sind wiederwählbar. Der Vorstand
konstituiert sich selbst. Er ist bei Anwesenheit von
fünf Mitgliedern beschlussfähig.
Demissionen der Vorstandsmitglieder müssen einen Monat
vor der Generalversammlung schriftlich im Besitze
des/der Präsidenten/Präsidentin sein.
Art. 14, Aufgaben des Vorstandes
Der/die Präsident/Präsidentin
§
beruft die Vorstandssitzungen ein
§
leitet die Versammlungen
§
erstattet an der Generalversammlung
Rechenschaft über das Vereinsjahr
§
gibt bei Stimmengleichheit den
Stichentscheid
§
wacht über die Disziplin und Ordnung im
Chor
§
vertritt mit dem/der Sekretär/Sekretärin
den Chor nach
aussen und führt mit ihm/ihr die rechtsverbindliche
Unterschrift.
Der/die Vizepräsident/Vizepräsidentin
§
vertritt den/die Präsident/Präsidentin
bei Abwesenheit
§
übernimmt Aufgaben und Verantwortung, die
ihm/ihr von dem/der Präsidenten/Präsidentin zugewiesen
werden
Der/die Sekretär/Sekretärin
§
führt das Protokoll
§
besorgt die Korrespondenz und die
Einladungen nach Anweisung des/der
Präsidenten/Präsidentin
§
vertritt mit dem/der
Präsidenten/Präsidentin den Chor nach aussen und führt
mit ihm/ihr die rechtsverbindliche Unterschrift.
Der/die Kassier/Kassiererin
§
besorgt das Rechnungswesen
§
schliesst die Jahresrechnung jeweils am
31. Dezember ab, legt sie dem Vorstand zur Information
vor und übergibt sie den Rechnungsrevisoren/Revisorinnen
rechtzeitig zur Kontrolle
§
legt dem Chor an der ordentlichen
Generalversammlung eine genau belegte Rechnung über den
Vermögensstand vor.
Art. 15, Verantwortliche für die
Präsenzkontrolle
§
führen die Kontrolle der Proben- und
Aufführungsbesuche
§
informieren periodisch den Vorstand über
evtl. nicht entschuldigte andauernde Absenzen von
einzelnen Mitgliedern
§
erstellen auf Ende des Kalenderjahres die
Liste der Auszeichnungsberechtigten
Art. 16, Der/die
Materialverwalter/Materialverwalterin
§
führt die Arbeit nach Weisungen des/der
Dirigenten/Dirigentin aus
§
sorgt gewissenhaft für den Unterhalt und
die Aufbewahrung der Musikalien
§
führt ein genaues Verzeichnis der
Musikalien und des Vereinsmaterials
Art. 17,
Die Rechnungsrevisoren/Rechnungsrevisorinnen
-
prüfen die Rechnung, den Kassabestand und alle in der
Bilanz aufgeführten Vermögenswerte
-
erstatten der Generalversammlung mündlichen Bericht
Art. 18, Die
Musikkommission
Die
Musikkommission besteht aus Präses, Dirigent/Dirigentin,
Organist/Organistin, Präsident/Präsidentin und 4 von der
Generalversammlung auf drei Jahre gewählte Mitglieder.
(Vertretung aus jedem Register).
In der
Musikkommission wird das musikalische Jahresprogramm
besprochen. Als Verbindungsglied zur Chorführung
vertritt die Musikkommission die Meinungen der einzelnen
Mitglieder.
Art. 19,
Fähnrich und Stellvertreter/Stellvertreterin
Die Entschädigung
und evtl. Besoldung wird vom Vorstand festgesetzt.
V. Ehrungen
Art. 20,
Ehrungen
Für
langjährige Aktivmitgliedschaft werden Mitglieder in
besonderer Weise geehrt. Die Ehrungen von
Aktivmitgliedern werden wie folgt vorgenommen:
20 Jahre
Ehrung durch die Sektion
Ueberreichung einer speziellen Anerkennung, welche
jeweils vom Vorstand festgelegt wird.
25 Jahre
Ehrung durch den Verband
Ernennung
zum Verbandsveteran/-veteranin durch Ueberreichung der
Verbandsmedaille.
35
Jahre Ehrung durch die
Sektion
Ueberreichung einer speziellen Anerkennung, welche
jeweils vom Vorstand festgelegt wird.
45
Jahre Ueberreichung der päpstlichen
Verdienstmedaille Bene-Merenti durch die Pfarrei
(Ernennung zum Ehrenmitglied, sofern nicht bereits
früher erfolgt).
VI. Finanzen
Art. 21, Unterschriften
Für
Verbindlichkeiten des Chores haftet einzig das
Vereinsvermögen. Der Chor wird verpflichtet durch die
Kollektivunterschrift des/der Präsidenten/ Präsidentin
oder Vizepräsidenten/ Vizepräsidentin mit dem/der
Sekretär/Sekretärin.
Art. 22, Musikalien
Die
Kirchenmusikalien werden von der Pfarrei, die weltlichen
vom Chor finanziert.
Art. 23, Finanzielle Mittel
Der Chor
bemüht sich mit der Durchführung von Aktionen und
Veranstaltungen um zusätzliche Geldeinnahmen, um damit
die Aktivitäten zu fördern und den finanziellen
Verpflichtungen nachzukommen.
VII. Schlussbestimmungen
Art. 24, Patronsfeier
Alljährlich begeht der Chor das Fest der heiligen
Cäcilia mit besonderer Feierlichkeit: Festgottesdienst
mit Ehrungen (25 und 45 Jahre) sowie weltliche Feier.
Art. 25, Statutenänderungen
Die
Aenderung der Statuten können auf Antrag des Vorstandes
oder auf Verlangen 1/3 der Aktivmitglieder erfolgen. Zur
Zustimmung ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich.
Allfällige Statutenänderungen müssen auf der
Traktandenliste einer Generalversammlung angekündigt
werden.
Sämtliche Statutenänderungen müssen zu deren Gültigkeit
dem Verbandsvorstand zur Genehmigung unterbreitet
werden.
Art. 26, Auflösung des Gemischten
Chores
Die
Auflösung des Chores ist an einer eigens dazu
schriftlich einberufenen Versammlung zu behandeln, wobei
die 2/3 Mehrheit der eingeschriebenen und anwesenden
Aktivmitglieder erforderlich ist.
Wird der
Chor aufgelöst, so geht die Verwaltung des Vermögens an
den Pfarreirat über, bis wieder ein Verein mit ähnlichen
Zwecken gegründet wird. Zinsen während dieser Zeit sind
zum Kapital zu schlagen.
Art. 27, Inkrafttreten
Die
vorliegenden Statuten ersetzen jene vom 26. April 1974
und alle vorgängigen Bestimmungen.
Sie treten nach Genehmigung durch die Generalversammlung
vom 3. Februar 1999 sofort in Kraft.
Gemischter Chor Heitenried
Die
Sekretärin: Die
Präsidentin:
Lehmann-Egger Brigitte Zosso
Alice
Genehmigt vom Cäcilienverband Deutschfreiburg am 30.
April 1999.
Die
Sekretärin:
Der Präsident:
Bovigny-Ackermann
Karin Waeber Paul
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