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Präsidentin Dirigentin Der Chor Sängerinnen und Sänger  

 Statuten


Präsidentin (ab 01.2011)
Thekla Suter-Ackermann

 

 
   
 

Dirigentin
Simone Cotting-Oberson

Im Januar 2004 hat Simone Cotting-Oberson aus Wünnewil die musikalische Leitung des Gemischten Chors Heitenried übernommen

Simone Cotting-Oberson ist eine Persönlichkeit, die sich in musikalischen Belangen bestens auskennt. Sie hat verschiedene Kurse in Gesang, Klavier, Musiktheorie und Chorleitung besucht. 1999 hat sie erfolgreich das Diplom für Chorleitung für Laien (Ausweis C) an der Akademie für Schul- und Kirchenmusik Luzern erlangt. Während mehreren Jahren leitete sie den Kinderchor Wünnewil und war Vizedirigentin des Cäcilienvereins Wünnewil. Seit 1996 ist Simone Cotting-Oberson Leiterin des Frauenchors Tafers.

Kirchenmusikalische Belange sind ihr ein besonderes Anliegen. Sie ist Präsidentin des Cäcilienverbands Deutschfreiburg und vertritt die Anliegen Deutschfreiburgs im Schweizerischen Katholischen Kirchenmusikverband.  

Seit 2002 ist sie zudem Mitglied des Vokalensembles Belcanto Bern und leitet auch hier verschiedene Register- und Quartettproben.

   
Gemischter Chor Heitenried


Cäciliafeier 2010

 


Chor-Festival 2008, Podium Düdingen

Bereits 1880 wurde der Chor gegründet. 1892 trat er dem Cäcilienverband Deutschfreiburg bei. Bis 1974 war das Singen im Chor den Männern vorbehalten.
Heute tritt der Verein vorwiegend als Gemischter Chor, ab und zu aber auch als Männer- oder Frauenchor auf.

Der Männerchor kommt zum Beispiel an der Kilbi zum Zug, der Frauenchor am 8. Dezember (Maria Empfängnis).
Sonn- und Feiertage, Beerdigungsgottesdienste, Dreissigsten und besondere Festtage werden gesanglich mitgestaltet. Durchschnittlich singt der Chor 20 Mal im Jahr in der Kirche. Daneben engagiert er sich aber auch im weltlichen Bereich. Der Chor nahm bereits mehrmals erfolgreich an internationalen Gesangswettbewerben teil (Wien 1990, Verona 1994, Prag 1998).

Auch wagt er sich immer wieder, gemeinsam mit auswärtigen Chören, an die Aufführung grösserer Werke mit Solisten und Orchestern. So war zum Beispiel die Aufführung der Spatzenmesse von Wolfgang Amadeus Mozart zusammen mit dem Kirchenchor Bruder Klaus Oberwil (ZG) im November 2000 ein unvergessliches Erlebnis. Mit geistlichen und weltlichen Konzerten tritt der Gemischte Chor Heitenried an die Öffentlichkeit. Im April/Mai 2003 hat er zusammen mit dem Kirchenchor Oberwil das "Te Deum" von Antonin Reicha aufgeführt.

Der Chor öffnet sich auch immer wieder für besondere Projekte und lädt Männer und Frauen zum Mitsingen ein:  zum Beispiel "Adventskonzert", "Offenes Maisingen" und andere mehr....

Der Chor, der unter der musikalischen Leitung von Simone Cotting-Oberson steht, zählt zurzeit 44 Mitglieder, 30 Frauen und 14 Männer.
 


Foto Mai 2005 

                                                      


Sängerinnen und Sänger


Präsidentin
Thekla Suter

Dirigentin
Simone Cotting-Oberson

Sopran
Angela Aebischer, Rosmarie Auderset, Karin Bovigny, Margrit Bürgisser, Charlotte Egger, Anita Fasel,  Nelly Grossrieder, Anneliese Rudaz, Patricia Schafer,  Ruth Steiger, Thekla Suter,  Rosmarie Vonlanthen, Bernadette Werro

Alt
Hedy Ackermann, Marie-Therese Ackermann, Josy Aebischer, Marie Aebischer, Annelise Andrey, Marie Fasel, Martha Jungo, Brigitte Lehmann, Judith Lehmann, Agnes Schaller, Marie-Therese Schaller, Carmen Stucki, Mirjam Sturny, Anne-Marie Wider

Tenor
Anton Andrey, Bruno Hayoz, Paul Reitze, Moritz Schafer, Armin Sturny, Paul Sturny, Hermann Wohlhauser

Bass
Josef Ackermann, German Aebischer, Eduard Jungo, Hermann Perler, Marius Portmann, Pius Schaller, Marius Sturny, Martin Zahno

 


Welche Art Musik ich in meiner Freizeit höre?

Simone Cotting, Dirigentin
Als Hintergrundmusik höre ich fast ausschliesslich klassische Instrumentalmusik. Aus diesem Grund ist öfters das Radio auf Swiss Classic oder Bayern Klassik eingeschaltet. Vokale Musik aus dem Barrock liebe ich auch. Diese Art von Musik läuft jedoch nur, wenn ich aufmerksam zuhören mag. Beim Kochen, Putzen usw. kann aber auch mal Musik aus irgend einer Musikstilrichtung laufen. Hauptsache, die Musik ist rhythmisch und beschwingt. Tangomusik finde ich etwas vom Schönsten. Während dem Haushalten wird die Lautstärke aufgedreht, damit ich etwas von der Wirkung mitbekomme. Manchmal singe ich sogar mit. Vielleicht nicht immer schön, dafür mit Spass.

Margrit Bürgisser
Die Musik, die ich in der Freizeit und bei der Haushaltarbeit höre, zum Beispiel beim Bügeln, Putzen usw. sind Deutsche Schlager.

Myriam Sturny
Am liebsten höre ich ein buntes Gemisch von Schlager, Volk-, Rockmusik bis zu Evergreens. Kommt ganz auf die Stimmung an. Mal sentimental, mal fetzig und urchig.

Paul Sturny
Ich bin ein ziemlich grosser Freund von Volkstümlicher Musik und auch Jodellieder. Ich höre auch gerne Musik aus früheren Zeiten, 70er-80er-90er Jahre (Unterhaltungsmusik).

Carmen Stucki
Bei der Arbeit höre ich viel klassische Musik. In der Freizeit vor allem Hip-Hop oder Pop. Während dem Lernen höre ich Klassik oder etwas Rühriges z.B. Baladen von Celine Dion oder Melissa.

Karin Bovigny-Ackermann
Ich liebe die Abwechslung und höre Musik aus den verschiedensten Sparten: von Pop, Rock über Schlager, Musica bis zur Oper. Das hängt von der Stimmung ab.

Patricia Schafer
Die Vielfalt der Musik ist ja riesengross. Somit kann ich je nach Beschäftigung die dazu passende Musik auswählen. Das geht über Schlager, Volkstümlich, Pop, Rock bis zur klassischen Musik.

Martin Zahno
Je nach dem einmal Klassik, ein andermal Volkstümlich.

Rosemarie Auderset
Ich liebe alle Arten von Musik, ausser Räpp.

Bernadette Werro
Eine Lieblingsmusik habe ich eigentlich nicht. Ich höre von Volkstümlich über Schlager, Pop, Klassik und Jazz fast alles. Mich fasziniert an der Musik die Vielfältigkeit, die verschiedenen Tonfolgen, Akkorde und Rhythmen.

Judith Lehmann
In der Freizeit höre ich am liebsten schöne, ruhige Balladen. Sanfter Pop, Rock, bestenfalls noch mit gutem Text entsprechen mir. Hin und wieder komme ich auch mit klassischer Musik in Berührung. Selber klassische Musik, vor allem Opern, zu singen gefällt mir gut. Hauptsache beim Singen in Einklang kommen mit Körper und Geist.

Angela Aebischer
Ich lebe in einer Welt mit verschiedenen Musikrichtungen. Gerne höre ich Schlager und englische Evergreens, aber auch klassische Musik gehört zu meinem Musikrepertoire. In meiner Familie werden auch Countrysongs und Mundartlieder gehört, die mir sehr gut gefallen. Für mich ist Musik sehr vielseitig und ich kann mir ein Leben ohne Musik gar nicht vorstellen.

Thekla Suter, Präsidentin
In meiner Massage-Praxis höre ich ruhige, entspannte Musik. Besonders jene von Arnd Stein Stuart Jones und The Spirit of Indianes. In der Freizeit liebe ich deutsche Schlager aber auch sehr gerne Panflöte, Wiener- und Griechische Musik.

Marius Sturny
Je nach Stimmung. Bei der Arbeit beschwingte Musik von Volkstümlich bis Schlager. In der Freizeit darf es auch etwas besinnliches sein, von Chormusik bis Ivan Rebroff.

Agnes Schaller
Ich höre gerne Musik und liebe es mitzusingen. Die Musik kommt aus den unterschiedlichsten Sparten, sei es Schlager, Pop, Rock, Operette und Folklore aus verschiedenen Ländern.

 


Statuten des Gemischten Chores Heitenried

 I. Name, Sitz, Zweck 

Art. 1, Name 

Unter dem Namen „Gemischter Chor Heitenried“ besteht in der Pfarrei Heitenried ein Verein gemäss Art. 60 ff des ZGB. 

Art. 2, Sitz 

Sitz des Vereins ist Heitenried. 

Art. 3, Zweck 

Zweck des Gemischten Chores gemäss den Verbandsstatuten ist

 

1.      Pflege und Förderung der Kirchenmusik. 

2.      Pflege des weltlichen Chorgesanges. 

3.      Pflege der Kameradschaft unter den Mitgliedern. 

 

II. Verbandszugehörigkeit 

Art. 4, Zugehörigkeit  

Der Gemischte Chor ist Mitglied des Cäcilienverbandes Deutschfreiburg. Er kann auf Beschluss der Generalversammlung auch anderen Verbänden beitreten. 

III. Mitgliedschaft 

Art. 5, Mitglieder 

Der Gemischte Chor besteht aus Aktiv- und Ehrenmitgliedern. 

Art. 6, Aktivmitglieder 

Aktivmitglied kann jede Person werden, die ihren Beitrag an den kirchlichen und weltlichen Aufgaben des Gemischten Chores leisten möchte. Für die Aufnahme eines Mitgliedes ist die Generalversammlung zuständig.

Die Mitglieder sind verpflichtet, sich an die Beschlüsse der Generalversammlung und des Vorstandes zu halten. Sie setzen sich mit persönlichem Einsatz ein, die gemeinsamen Chorziele zu erreichen und sind aufgefordert, die Gesangsproben, Auftritte und Anlässe regelmässig zu besuchen. 

Art. 7, Ehrenmitglieder 

Ehrenmitglied kann werden auf Vorschlag des Vorstandes und mit 2/3 der Stimmen der an der Generalversammlung anwesenden Stimmberechtigten: 

  • Mitglieder und andere Personen, die sich um den Chor verdient gemacht oder dem Chor besondere Dienste erwiesen haben. 

Art. 8, Ausschluss 

Aus dem Chor wird auf Antrag des Vorstandes nach vorangegangenem Gespräch ausgeschlossen: 

§      Wer gegen die Interessen des Chores handelt. Für den Ausschluss eines Mitgliedes ist die 2/3 Mehrheit der Generalversammlung erforderlich.

Art. 9, Urlaub 

Mitglieder, denen über eine bestimmte Zeit ein Probenbesuch nicht mehr möglich ist, erhalten einen zeitlich begrenzten Urlaub mit Befreiung von den Pflichten des Chores ohne Verlust der Rechte:

§         bei Krankheit

§         bei Mutterschaft

§         bei obligatorischem Militärdienst

§         bei beruflichen Verpflichtungen (Weiterbildung, Studium)

§         bei Auslandaufenthalt 

Beträgt die Dispenz eines Mitgliedes mehr als zwölf aufeinanderfolgende Monate, wird die Absenzzeit bei einer Ehrung (vergl. Art. 20) in Abzug gebracht. 

IV. Organe 

Art. 10, Organe 

Die Organe des Chores sind: 

1.      Die Generalversammlung

2.      Der Vorstand

3.      Die Rechnungsrevisoren

4.      Die Musikkommission 

Art. 11, Ordentliche Generalversammlung 

Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich einmal, in der Regel in den ersten drei Monaten des Kalenderjahres, statt. Die Einladung erfolgt schriftlich mindestens 10 Tage vor Versammlungsdatum.

Sie behandelt folgende Geschäfte: 

1.      Protokoll der letzten Versammlung

2.      Jahresbericht des/der Präsidenten/Präsidentin

3.      Jahresbericht des/der Dirigenten/Dirigentin

4.      Jahresrechnung mit Revisorenbericht

5.      a) Wahl des/der Präsidenten/Präsidentin

                    b) der übrigen Vorstandsmitglieder

                    c) der Rechnungsrevisoren

                    d) der Musikkommission

                    e) des Fähnrichs und seines Stellvertreters

6.      Aufnahme und Mutationen von Aktivmitgliedern

7.      Ernennung von Ehrenmitgliedern

8.      Statutenänderungen

9.      Verschiedenes 

Das Vereinsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein. 

Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn sie statutengemäss einberufen worden ist. Sie entscheidet durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder.

(Auflösung des Vereins siehe Art. 26.) 

Art. 12, Ausserordentliche Generalversammlung 

Der Vorstand oder 1/5 der Aktivmitglieder können jederzeit eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen, bzw. deren Einberufung verlangen.

Die ausserordentliche Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmfähigen Mitglieder anwesend ist. 

Art. 13, Vorstand 

Der Vorstand wird auf drei (3) Jahre gewählt. Er besteht aus folgenden Mitgliedern: 

1.    Präsident/Präsidentin

2.    Vizepräsident/Vizepräsidentin

3.    Präses (ortsverantwortlicher Seelsorger)

4.    Dirigent/Dirigentin

5.    Sekretär/Sekretärin

6.    Kassier/Kassiererin

7.    Drei weitere Mitglieder 

Die Vorstandsmitglieder sind wiederwählbar. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er ist bei Anwesenheit von fünf Mitgliedern beschlussfähig.

Demissionen der Vorstandsmitglieder müssen einen Monat vor der Generalversammlung schriftlich im Besitze des/der Präsidenten/Präsidentin sein. 

Art. 14, Aufgaben des Vorstandes 

Der/die Präsident/Präsidentin 

§      beruft die Vorstandssitzungen ein

§      leitet die Versammlungen

§      erstattet an der Generalversammlung Rechenschaft über das Vereinsjahr

§      gibt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid

§      wacht über die Disziplin und Ordnung im Chor

§      vertritt mit dem/der Sekretär/Sekretärin den Chor nach

            aussen und führt mit ihm/ihr die rechtsverbindliche Unterschrift. 

Der/die Vizepräsident/Vizepräsidentin 

§      vertritt den/die Präsident/Präsidentin bei Abwesenheit

§      übernimmt Aufgaben und Verantwortung, die ihm/ihr von dem/der Präsidenten/Präsidentin zugewiesen werden 

Der/die Sekretär/Sekretärin 

§      führt das Protokoll

§      besorgt die Korrespondenz und die Einladungen nach Anweisung des/der Präsidenten/Präsidentin

§      vertritt mit dem/der Präsidenten/Präsidentin den Chor nach aussen und führt mit ihm/ihr die rechtsverbindliche Unterschrift. 

Der/die Kassier/Kassiererin 

§      besorgt das Rechnungswesen

§      schliesst die Jahresrechnung jeweils am 31. Dezember ab, legt sie dem Vorstand zur Information vor und übergibt sie den Rechnungsrevisoren/Revisorinnen rechtzeitig zur Kontrolle

§      legt dem Chor an der ordentlichen Generalversammlung eine genau belegte Rechnung über den Vermögensstand vor. 

Art. 15, Verantwortliche für die Präsenzkontrolle 

§      führen die Kontrolle der Proben- und Aufführungsbesuche

§      informieren periodisch den Vorstand über evtl. nicht entschuldigte andauernde Absenzen von einzelnen Mitgliedern

§      erstellen auf Ende des Kalenderjahres die Liste der Auszeichnungsberechtigten 

Art. 16, Der/die Materialverwalter/Materialverwalterin 

§      führt die Arbeit nach Weisungen des/der Dirigenten/Dirigentin aus

§      sorgt gewissenhaft für den Unterhalt und die Aufbewahrung der Musikalien

§      führt ein genaues Verzeichnis der Musikalien und des Vereinsmaterials 

Art. 17, Die Rechnungsrevisoren/Rechnungsrevisorinnen 

  •       prüfen die Rechnung, den Kassabestand und alle in der Bilanz aufgeführten Vermögenswerte

  •       erstatten der Generalversammlung mündlichen Bericht

Art. 18, Die Musikkommission 

Die Musikkommission besteht aus Präses, Dirigent/Dirigentin, Organist/Organistin, Präsident/Präsidentin und 4 von der Generalversammlung auf drei Jahre gewählte Mitglieder. (Vertretung aus jedem Register). 

In der Musikkommission wird das musikalische Jahresprogramm besprochen. Als Verbindungsglied zur Chorführung vertritt die Musikkommission die Meinungen der einzelnen Mitglieder. 

Art. 19, Fähnrich und Stellvertreter/Stellvertreterin 

  •       sind verantwortlich für den Unterhalt des Vereinsbanners und des Zubehörs

  •       sie tragen das Vereinsbanner an besonderen Anlässen 

Die Entschädigung und evtl. Besoldung wird vom Vorstand festgesetzt. 

V. Ehrungen 

Art. 20, Ehrungen 

Für langjährige Aktivmitgliedschaft werden Mitglieder in besonderer Weise geehrt. Die Ehrungen von Aktivmitgliedern werden wie folgt vorgenommen: 

20 Jahre     Ehrung durch die Sektion

Ueberreichung einer speziellen Anerkennung, welche jeweils vom Vorstand festgelegt wird. 

25 Jahre     Ehrung durch den Verband

Ernennung zum Verbandsveteran/-veteranin durch Ueberreichung der Verbandsmedaille. 

35 Jahre     Ehrung durch die Sektion

Ueberreichung einer speziellen Anerkennung, welche jeweils vom Vorstand festgelegt wird. 

45 Jahre     Ueberreichung der päpstlichen Verdienstmedaille Bene-Merenti durch die Pfarrei (Ernennung zum Ehrenmitglied, sofern nicht bereits früher erfolgt). 

VI. Finanzen 

Art. 21, Unterschriften 

Für Verbindlichkeiten des Chores haftet einzig das Vereinsvermögen. Der Chor wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des/der Präsidenten/ Präsidentin oder Vizepräsidenten/ Vizepräsidentin mit dem/der Sekretär/Sekretärin. 

Art. 22, Musikalien 

Die Kirchenmusikalien werden von der Pfarrei, die weltlichen vom Chor finanziert. 

Art. 23, Finanzielle Mittel 

Der Chor bemüht sich mit der Durchführung von Aktionen und Veranstaltungen um zusätzliche Geldeinnahmen, um damit die Aktivitäten zu fördern und den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.  

VII. Schlussbestimmungen 

Art. 24, Patronsfeier 

Alljährlich begeht der Chor das Fest der heiligen Cäcilia mit besonderer Feierlichkeit: Festgottesdienst mit Ehrungen (25 und 45 Jahre) sowie weltliche Feier. 

Art. 25, Statutenänderungen 

Die Aenderung der Statuten können auf Antrag des Vorstandes oder auf Verlangen 1/3 der Aktivmitglieder erfolgen. Zur Zustimmung ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich. Allfällige Statutenänderungen müssen auf der Traktandenliste einer Generalversammlung angekündigt werden.

Sämtliche Statutenänderungen müssen zu deren Gültigkeit dem Verbandsvorstand zur Genehmigung unterbreitet werden. 

Art. 26, Auflösung des Gemischten Chores 

Die Auflösung des Chores ist an einer eigens dazu schriftlich einberufenen Versammlung zu behandeln, wobei die 2/3 Mehrheit der eingeschriebenen und anwesenden Aktivmitglieder erforderlich ist.

Wird der Chor aufgelöst, so geht die Verwaltung des Vermögens an den Pfarreirat über, bis wieder ein Verein mit ähnlichen Zwecken gegründet wird. Zinsen während dieser Zeit sind zum Kapital zu schlagen. 

Art. 27, Inkrafttreten 

Die vorliegenden Statuten ersetzen jene vom 26. April 1974 und alle vorgängigen Bestimmungen.
Sie treten nach Genehmigung durch die Generalversammlung vom 3. Februar 1999 sofort in Kraft.  

Gemischter Chor Heitenried 

Die Sekretärin:                                         Die Präsidentin:                

Lehmann-Egger Brigitte                            Zosso Alice

 

Genehmigt vom  Cäcilienverband Deutschfreiburg  am 30. April 1999. 

Die Sekretärin:                                         Der Präsident:            

Bovigny-Ackermann Karin                        Waeber Paul